Aktuelle Radwegesituation
Radwege in Goslar, die gegen die gültigen Vorschriften verstoßen (Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Stand Februar 2011)
StVO-Vorschriften zu Mindestabmessungen
Radfahrstreifen: Mindestbreite 1,5-1,85 Meter + Breitstrich als Abgrenzung. Radweg Mindestbreite 1,6-2,0 Meter im Einrichtungsverkehr. Radweg Mindestbreite 2,5 Meter im Begegnungsverkehr. Gemeinsamer Rad-und Fußweg Mindestbreite 2,5 Meter. |
1.) Verstöße gegen die vorgeschriebenen Abmessungen
Danziger Str. Westwärts in Höhe Markt 1,0 Meter.
Westwärts ab Breslauer Str. 1,2 Meter.
Ostwärts ab Breslauer Str. 0,9 Meter.
Berliner Allee Östlich Grauhöfer Str. 2,2 Meter im Begegnungsverkehr.
Robert-Koch-Str. In Höhe Aral-Tankstelle 1,2 Meter als Gemeinsamer Rad-und Fußweg.
Lilienthalstr. Beide Fahrtrichtungen 0,6 Meter, fehlender Breitstrich als Abgrenzung.
2. Verstöße gegen das Verbot, Gemeinsame Rad-und Fußwege (VZ 240) innerorts im Begegnungsverkehr auszuweisen (StVO § 2 Abs. 4 Satz 3, II 1 und 3)
Okerstr. Kreuzung Reiseckenweg / Köppelsbleek bis Breites Tor. Der benutzungspflichtige Weg endet ohne Ausweichmöglichkeit als reiner Fußweg.
Stapelner Str. Auf ganzer Länge.
Karol.-Herschel-Str. Ab Ortseingangs-/ Ortsausgangsschild auf ganzer Länge entlang REAL. Weiterhin massive Gefährdung durch eingeschränkte Sicht REAL-Ausfahrt (Brückenwiderlager B6 sowie unregelmäßiger Strauchschnitt).
Vienenburger Str. Zwischen Buchenanger und Sudmerbergstr.
Robert-Koch-Str. Südlich der Bonhoefferstr.
3. Gefährdungen durch fehlende Ein- Ausfädelspuren in den fließenden Verkehr bei Radwegende / Radweganfang
Bahnhofstr. Einfädelung auf den Radweg aus Oker kommend durch Querung der B 498 direkt im Kreuzungsbereich Galgheitstr.
4. Fahrbahnbeschaffenheit
Wahrnehmung subjektiv, Fahrbahnbeschaffenheit in der Regel schlechter als die der Straße.